Mit einer Schienentherapie zu einem besseren Biss

Die Okklusionsschiene

Die „Knirscherschiene“ dient der Behandlung von Zähneknirschen (Bruxismus). Man versteht darunter das Kauen, das nicht der Nahrungszerkleinerung dient. Durch die unnötige Kaufunktion können Schäden im Kausystem und an den Zähnen entstehen. Da Zähneknirschen oftmals stressbedingt entsteht, benötigen vor allem gestresste Menschen eine Okklusionsschiene, die eine Abschleifung des Zahnes und einen Zahnfleischrückgang verhindert. Zeitweilig wird sie auch aufgrund einer falschen Bisslage oder einem nicht einwandfrei gesetzten Zahnersatz verwendet.

Mithilfe der Okklusionsschiene kann nach umfangreicher Anamnese das Zähneknirschen behandelt werden. Dazu werden zunächst Abdrücke des Unter- und Oberkiefers genommen, auf Grundlage derer das mit uns in Kooperation stehende Dentallabor einen transparenten Kunststoffüberzug anfertigt. Dieser individuell angepasste Kunststoffüberzug wird auf die Zahnreihe des Patienten am Unterkiefer oder Oberkiefer eingesetzt und nochmals angepasst.

Wichtig für Sie als Patienten ist, dass Sie die Schiene zu Ihren regelmäßigen Zahnarztkontrollen mitbringen, damit der behandelnde Zahnarzt diese an die Zahnsituation anpassen kann. In einigen Fällen ist es auch notwendig, fachübergreifend mit einem Physiotherapeuten zur Entspannung der Muskulatur zusammenzuarbeiten.

Die Okklusionsschiene

Häufige Fragen zur Schienentherapie

Wann ist eine Schienentherapie sinnvoll?
Eine Schiene hilft bei nächtlichem Zähneknirschen (Bruxismus) sowie bei Beschwerden der Kiefergelenke und Kaumuskulatur (CMD). Sie schützt die Zähne und entlastet das Kausystem.
Woran erkenne ich, dass ich knirsche?
Hinweise sind morgendliche Verspannungen im Kiefer, Kopf- oder Nackenschmerzen, abgeriebene Zähne oder Knacken im Kiefergelenk. Bei solchen Anzeichen beraten wir Sie gern.
Wie wird die Schiene angefertigt?
Nach einem Abdruck bzw. digitalen Scan wird Ihre Schiene individuell im Labor gefertigt und anschließend genau angepasst, damit sie optimal sitzt.
Übernimmt die Kasse die Kosten?
Bei medizinischer Notwendigkeit beteiligen sich die gesetzlichen Kassen in der Regel an einer Aufbissschiene. Den genauen Umfang klären wir mit Ihnen und Ihrer Kasse.

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